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   LG Aachen, 07.04.2022 - 1 O 351/21   

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https://dejure.org/2022,14376
LG Aachen, 07.04.2022 - 1 O 351/21 (https://dejure.org/2022,14376)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.04.2022 - 1 O 351/21 (https://dejure.org/2022,14376)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. April 2022 - 1 O 351/21 (https://dejure.org/2022,14376)
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  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus LG Aachen, 07.04.2022 - 1 O 351/21
    In diesem Fall nehmen die Betreiber, die die Marktverhältnisse kennen, Anlegerschäden billigend in Kauf (zum Ganzen BGH, Versäumnisurteil vom 04.02.2021 - III ZR 7/20 -, Rn. 16, juris mwN).

    Der solchermaßen getäuschte Anleger erleidet durch die Zahlung des anzulegenden Betrags einen unmittelbaren und endgültigen Vermögensschaden in Höhe der vollen Anlagesumme, weil die getätigte Anlage wirtschaftlich wertlos ist (BGH, Versäumnisurteil vom 04.02.2021 - III ZR 7/20 -, Rn. 17, juris).

    Die Klägerin hat das Vorliegen eines Schneeballsystems schlüssig dargelegt, Behauptet der Kläger, dass es sich beim Anlagemodell des Beklagten um ein Schneeballsystems handelt, so genügt er seiner Darlegungs- (und ggf. Beweislast) bereits dann, wenn " ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte " vorträgt, die ein Schneeballsystems als naheliegend erscheinen lassen (BGH, Versäumnisurteil vom 04.02.2021 - III ZR 7/20 -, Rn. 25, juris).

    Trägt der Kläger - wie vorliegend - "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für ein Schneeballsystems vor, so hat der dies in Abrede stellende Beklagte eine qualifizierte Gegendarstellung abgeben, weil etwaige Umstände, die gegen den Vortrag des Klägers streiten könnten, allein der Kenntnissphäre des Beklagten zuzuordnen sind (BGH, Versäumnisurteil vom 04.02.2021 - III ZR 7/20 -, Rn. 27, juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 U 16/17

    Wirksamkeit einer in AGB des Darlehensnehmers vereinbarten vorinsolvenzlichen

    Auszug aus LG Aachen, 07.04.2022 - 1 O 351/21
    Im Gutachten hat die Rechtsanwaltskanzlei G darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Urteils des OLG Düsseldorf vom 20.12.2017 (1-12 U 16/17) die Gefahr bestehe, dass dem Geschäftsmodell der W Verwaltungs GmbH, also der Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts, in Zukunft "ein Riegel" vorgeschoben werde.
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